Seit 1981 bin ich, Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede, als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht tätig. Ich habe mich auf die Beratung und Vertretung von Mandanten, im Rahmen der Durchführung von Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. durch die Einzugsstellen (Krankenkassen), spezialisiert.
Dies betrifft sowohl den Problemkreis der sogenannten „Scheinselbständigen“ als auch die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zur Absicherung von Risiken in Form erheblicher Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge der letzten Jahre vor der Betriebsprüfung.
Darüber hinaus war ich bereits bei der Einführung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmung als Referent für die Industrie- und Handelskammer tätig.